Legalisierung
Prizma Translations informiert Sie über die Legalisierungsanforderungen des Landes, in dem Sie das Dokument verwenden werden. Ob das Land das Haager Übereinkommen unterzeichnet hat, ob es bilaterale Rechtshilfeabkommen zwischen ihm und der Republik Bulgarien gibt, die Dokumente von der Legalisierung durch Apostille befreien, oder ob keines von beiden für dieses Land gilt.
Urkunden aus Bulgarien, die für das Ausland bestimmt sind
Die Legalisierung von bulgarischen Dokumenten, die im Ausland zum Einsatz kommen sollen, erfolgt durch eine Beglaubigung mit Apostille durch die zuständigen Ministerien oder Behörden. Bei der Apostille handelt es sich um einen speziellen Stempel mit dem Titel „Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)“, der die Echtheit eines offiziellen Dokuments bestätigt.
Beispiele für Dokumente, die in der Regel legalisiert werden, sind: Geburtsurkunde, Personenstandsurkunde, Bescheinigung über die standesamtliche Eheschließung, Diplom, notarielle Erklärung, Gerichtsurteile, Vollmachten, Handelsregisterauszüge, Gründungsurkunden etc.
Prizma Translations prüft, ob Ihre Urkunde der vom zuständigen Ministerium geforderten Form entspricht, kontrolliert die Fristeinhaltung, übernimmt die erforderlichen Gebührenauslagen und beaufsichtigt den gesamten teils langwierigen Prozess.
Ausländische Urkunden, die in Bulgarien vorgelegt werden
Urkunden aus dem Ausland, die bei einer bulgarischen Behörde eingereicht werden sollen, müssen bestimmten Anforderungen genügen und von einer offiziellen Übersetzung begleitet sein. Nach der Übersetzung ins Bulgarische durch einen zugelassenen öffentlichen („vereidigten“) Übersetzer muss die Unterschrift des Übersetzers in der Republik Bulgarien beglaubigt werden (notarielle Beglaubigung der Übersetzung). Zu diesem Zweck besucht der Übersetzer einen Notar und leistet seine Unterschrift in seiner Gegenwart.
Die notarielle Beglaubigung der Übersetzung ist erforderlich bei Immobiliengeschäften, ebenso wenn Vollmachten und Erklärungen im Ausland beglaubigt wurden, bei Dokumenten ausländischer Unternehmen, die beim Handelsregister oder der Registeragentur eingereicht werden müssen, bei Dokumenten von Ausländern für die Migrationsdirektion, bei der Bulgarischen Industrie- und Handelskammer etc.
Prizma ist mit den Anforderungen und Ansprüchen der verschiedenen Behörden sehr gut vertraut. Wir werden Ihre Urkunde in kürzester Zeit und mit minimalem Aufwand für Sie fertigstellen, so dass sie den Zweck erfüllt.
Beglaubigungen bei Botschaften und Konsulaten
In Einzelfällen kann es erforderlich sein, die bereits legalisierte Urkunde oder eine Kopie davon in einer Vertretung (Botschaft, Konsulat) des jeweiligen ausländischen Staates auf dem Hoheitsgebiet Bulgariens zu beglaubigen. Dies ist in der Regel für „Drittländer“ erforderlich, die kein Mitglied des Haager Übereinkommens sind und keine Rechtshilfeabkommen mit Bulgarien haben, wenn auch nicht immer.
Prizma Translations bietet die Beglaubigung von Dokumenten in den Botschaften und Konsulaten von Kasachstan, Iran, Ägypten, Kuwait, Katar, Syrien, China, Ukraine, Griechenland, Deutschland, Frankreich, Italien usw. an. Die Unannehmlichkeiten ergeben sich aus der Tatsache, dass jedes dieser Länder seine eigenen Anforderungen, Fristen und Preise hat, die sich häufig ändern.
Wir prüfen die spezifischen Anforderungen in Bezug auf Ihre Urkunden und deren Zweck und beglaubigen sie in kürzester Zeit und mit minimalem Aufwand für Sie.